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Dolmetscher fungieren als Sprachmittler und übertragen mündlich oder mittels Gebärdensprache (Gebärdensprachdolmetscher) gesprochenen Text in eine Zielsprache. Dolmetschen berücksichtigt neben dem gesprochenen Wort auch die Gestik, Mimik, Intonation sowie Körpersprache der zu übersetzenden Person. Dolmetscher kompensieren Redegeschwindigkeit und Verständlichkeit der sprechenden Person. In der Regel wird auf Hilfsmittel, wie z.B. Wörterbücher, verzichtet.
Gute Fremdsprachendolmetscher verfügen auch über umfangreiche Kenntnisse des jeweiligen Landes. Die Transportation von sprachlichen Feinheiten, Fachbegriffen und umgangssprachlichen Formulierungen gehört zu ihren Fähigkeiten.
Ein Dolmetscher liefert im Vergleich zum Übersetzer keinen reproduzierbaren schriftlichen Text.
Dolmetscher werden im Rahmen politischer oder wirtschaftlicher Treffen sowie bei gerichtlichen oder behördlichen Belangen eingesetzt. Sie gehören entweder der Gesprächsrunde an oder übersetzen in einer separaten Sprecherkabine. In kleineren Gesprächsrunden ist der Dolmetscher den zu übersetzenden Personen beigestellt.
Beim Simultandolmetschen wird parallel zum gesprochen Text übersetzt. Dies setzt beim Dolmetscher höchste Konzentration und hervorragende Kenntnisse der eigenen Sprache und der übersetzten Sprache voraus.
Beim Konsekutivdolmetschen wechseln sich Redner und Dolmetscher in ihren Ausführungen ab. Der Dolmetscher gibt in den Redepausen des Sprechers den übersetzten Text wieder.
Das Dolmetschen über eine Sprecherkabine kommt zur Anwendung, wenn eine größere Zahl von Zuhören parallel den zu übersetzenden Text hören - es aber gleichzeitig zu keiner Unterbrechung im Textfluss kommen soll. Diese Form setzt entsprechende technische Gegebenheiten am Einsatzort, z.B. Kommunikationssysteme, voraus.
Der Tagessatz für Konferenzdolmetscher liegt in der Regel zwischen 500 und 1.000 Euro, der Stundensatz zwischen 50 und 100 Euro. Simultandolmetschen wird seitens der Kosten meist höher veranschlagt als das Konsekutivdolmetschen.
Die Bezeichnungen des Berufes "Dolmetscher" und "Konferenzdolmetscher" sind in Deutschland und Österreich nicht geschützt. Eine Ausübung des Berufes ist daher auch ohne entsprechende Prüfung möglich. Als Kompetenznachweis dient ein Hochschulabschluss als Diplom-Dolmetscher. Je nach Land oder Bundesland können zudem Bezeichnungen wie "öffentlich bestellter und beeidigter Dolmetscher", "staatlich geprüfter Dolmetscher", "allgemein beeidigte Dolmetscherin" oder "allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Dolmetscher" durch Abschlüsse und Zulassungen an speziellen Schulen erworben werden.
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