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Ein Übersetzer ist ein Sprachmittler. Im Gegensatz zum Dolmetscher überträgt er einen schriftlichen Text von einer Sprache in eine andere. Der Übersetzer erhält die Details des Ursprungstextes und überträgt dabei falls gefordert sprachliche Schönheit und stilistische Elemente – teils unter Entfernung vom ursprünglichen Wortlaut.
Professionelle Übersetzer bieten ihre Kunden bereits bei der Erstellung der Originaltexte Beratung hinsichtlich der Art und Weise der Texterstellung an, z.B. hinsichtlich der Einheitlichen Verwendung von Fachbegriffen und der inhaltlich klaren und eindeutigen Formulierung.
Fachübersetzer sind auf spezifische Textsorten in konkreten Fachgebieten in ausgewählten Sprachen spezialisiert. Fachgebiete können z.B. Medizin, Pharmakologie, Handel, Finanzen, Technologiebranchen oder Rechtswesen sein. Gute Fachübersetzer halten sich in einem überschaubaren Themenkreis terminologisch und sachlich auf dem aktuellsten Stand.
Urkundenübersetzer gehören zu den Fachübersetzern und erstellen beglaubigte Übersetzungen von Verträgen und Urkunden. In Deutschland sind diese häufig durch Landgerichte bestellt oder beeidigt.
Literaturübersetzer übersetzen beispielsweise Gedichte, Romane, Comics, Sachbücher oder Zeitschriftenartikel. Literarische Übersetzungen sind wie die Originaltexte urheberrechtlich geschützt.
Software-Lokalisierer oder Softwareübersetzer gehören ebenfalls zur Gruppe der Fachübersetzer. Sie übertragen Text aus Software sowie Hilfetexten und Handbüchern in die Sprache des jeweiligen Marktes. Dazu gehören neben den reinen Textübersetzungen auch softwaretechnische Anpassungen wie die landestypische Darstellung von Datumsangaben, Schreibrichtung und die kulturspezifische Verwendung von Symbolen. Insbesondere für Softwarehersteller, die neue Märkte erschließen wollen, sind diese Übersetzer von Bedeutung.
Übersetzer arbeiten in der Regel freiberuflich auf Honorarbasis. Der Stundensatz eines Übersetzers liegt je nach Anspruch der Übersetzung bei 30 bis 120 Euro. Es werden alternativ auch Preise pro Wort, Normzeile oder Normseite vereinbart, die je nach Schwierigkeitsgrad variieren können. Der Schwierigkeitsgrad ergibt sich aus dem Inhalt und der zu verwendenden Sprachen.
Die Berufsbezeichnung Übersetzer ist in Deutschland und Österreich gesetzlich nicht geschützt. Man kann den Beruf auch ohne eine entsprechende Prüfung ausüben. Der Hochschulabschluss als Diplom-Übersetzer oder Diplom-Fachübersetzer sowie Abschlüsse oder Zulassungen z.B. durch die IHK, mit den Bezeichnungen wie öffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer, ermächtigter Übersetzer, allgemein beeidigter Übersetzer oder staatlich geprüfter Übersetzer schützen vor missbräuchlicher Verwendung. Die Bezeichnungen unterscheiden sich je nach Land bzw. Bundesland.
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